Revisionssichere Archivierung
Unter revisionssichere Archivierung versteht man den Prozess zur Sicherung / Ablage von Dateien, die bei einer Betriebsprüfung dem Betriebsprüfer in elektronischer Form zugänglich gemacht werden müssen. Revisionssichere Archivierung ist in Deutschland lt. Handelsgesetzbuches (§§ 239, 257 HGB), der Abgabenordnung (§§ 146, 147 AO) und der Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS) gesetzlich verankert und jedes Unternehmen ist verpflichtet, die Grundlagen / Anforderungen der revisionssicheren Archivierung einzuhalten.
Siehe auch elektronische Archivierung














