Datenspeicherung bei Filesharing unzulässig
Die Option der Datenspeicherung in Verbindung mit dem Begriff Filesharing, verschaffte vielen Internetnutzern in der Vergangenheit übelste Bauchschmerzen. Und sie tut es noch und immer wieder. Denn immer wieder baten und bitten verschiedene Urheberrechts-Instanzen darum Internetprovider bereits im Voraus dazu zu verpflichten die Daten von bereits strafbar gewordenen Filetauschern auch auf langer Sicht aufzuzeichnen.
Diese Bittgesuche aus den Reihen des Urheberrechts wurden in der Vergangenheit allerdings immer wieder abgelehnt. Grund war einstimmig meistens der, dass die Oberlandesgerichte einen zu großen Einschnitt in die gesetzlich geschützte Privatsphäre der Internetnutzer sehen. Sprich: Es würde den Datenschutz verletzen und ist daher gesetzlich nicht trag- und realisierbar.
Nur die wenigsten können sich davon freisprechen es bereits getan zu haben: Filesharing. Filesharing bezeichnet den Diebstahl von urheberrechtlich geschützten Dateien wie es Musikstücke, Filme oder zum Teil auch Musikclips sein können – um nur einige wenige aber sehr häufige und geläufige Fälle zu nennen. Leider ist es aufgrund der heutigen Zeit nicht wirklich schwer einzelne Musiktitel, ganze Musikalben oder auch Filme aus dem Internet herunterzuladen und zu teilen. Jedoch handelt es sich hierbei um eine Straftat, die einem Diebstahl oder der Hehlerei gleichzusetzen ist. Die einen tun es vorsätzlich und sind sich dessen bewusst. Andere behaupten im Zweifelsfall wenigstens, dass es bei ihnen nicht der Fall war. Ob das tatsächlich so ist, bleibt offen. Fakt ist aber, dass man bei einer Anklage meistens nicht um eine Abmahnung herumkommt. Schließlich bleibt eine Straftat auch eine solche – selbst wenn sie zum Tatzeitpunkt harmlos und wenig gefahrenreich erscheinen mag.
Dennoch liegt es laut aller Parteien nahe, dass bereits auffällige, abgemahnte oder strafbar gemachte Nutzer immer wieder tätig werden könnten. Wahrscheinlich vor allem deshalb, weil man bereits strafbar geworden ist und der Aspekt der Einfachheit vorhanden bleibt. Das ändert jedoch am Sachverhalt des Datenschutzes nichts.
Sie sind ebenfalls betroffen und benötigen eine anwaltliche Vertretung? Oder haben Sie einfach nur Fragen zu einem persönlichen Fall? Dann empfiehlt es sich einen Anwalt zu konsultieren, der sich auf Filesharing-Fälle und ihre Folgen spezialisiert hat, wie auf www.filesharinganwalt.de. Der erste Kontakt ist dabei vollkommen unverbindlich und auch kostenlos.















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